Sie wollen eine Freie Unabhängige Pflegebegutachtung?
Sie benötigen Leistungen der Pflegeversicherung ?
Sie könnten die Voraussetzungen dafür haben ?
Sie sind gesetzlich, freiwillig oder privat versichert ?
Sie brauchen ein Pflegegutachten, nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuchs § 18,SGB XI ?
Sie bekommen durch das Gutachten den Pflegegrad ermittelt .
Sie wollen zwischen Kombinationsleistung – Ambulante Pflegedienste mit Restpflegegeld oder Pflegegeld mit Privater Versorgung wählen ?
Sie erfahren, wieviel Ihnen bei beiden Variationen an Pflegegeld zusteht .
Sie wählen Zusatzleistungen wie Winterdienst, Hauswirtschaft, Pflegeassistenz, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Rehabilitation .
Sie bedürfen einer Ersteinstufung oder Höherstufung des Pflegegrads ?
Sie möchten Einspruch erheben gegen das Gutachten des Medizinischen Dienstes ?
Sprechen wir darüber, was ich für Sie tun kann:
Telefon: 07345 21164